So erwerben Sie die Anwartschaft auf Ihre Betriebsrente EZVKGrund

So unglaublich es klingt: Sie brauchen im Prinzip gar nichts zu tun. Denn Ihr Arbeitgeber chauffiert Sie persönlich zu mehr Rente: Er schließt für Sie die Pflichtversicherung EZVKGrund bei der EZVK ab, sobald Sie eine Beschäftigung bei ihm aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass Sie versicherungspflichtig sind und dass Ihr Arbeitgeber bei uns „Beteiligter“ ist.


Ihr Arbeitgeber im kirchlichen oder diakonischen Dienst ist noch nicht bei uns beteiligt – und Sie würden ihn gerne von den Vorzügen der EZVK überzeugen? Rufen Sie uns einfach an unter 06151 3301-0



Seite drucken

Sie haben Fragen?

Ihr Anruf gengt: 06151 3301-0

Wir beraten Sie individuell.

E-mail senden INFO-SERVICE

Newsletter

Immer bestens informiert: Wir halten Sie rund um die Rente auf dem Laufenden.

Hier abonnieren...