Aktuelles
22.02.2012Mutterschutzzeiten zählen jetzt für die Betriebsrente mit
Für Mütter haben wir erfreuliche Nachrichten: Mutterschutzzeiten zählen künftig für die Betriebsrente mit. Dies wurde im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes neu festgelegt. Für diese Zeiten erhalten Mütter zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben. Mehr Versorgungspunkte bedeuten: später mehr Betriebsrente.
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Außerdem werden Mutterschutzzeiten nun auch für die Wartezeit angerechnet. Eine Betriebsrente erhält nur, wer mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert war (so genannte Wartezeit). Für Frauen mit weniger Zeiten in der Pflichtversicherung können also die Mutterschutzzeiten entscheidend dafür sein, ob sie eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung bekommen oder nicht.
Zunächst gilt diese Neuregelung nur für Mutterschutzzeiten ab dem 18. Mai 1990. Für die Zeit davor erwarten wir demnächst ebenfalls eine Regelung der Tarifvertragsparteien.
Darum unsere Bitte an alle Mütter: Melden Sie uns alle Mutterschutzzeiten, die Sie während Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber und damit als Pflichtversicherte bei uns hatten. Nutzen Sie dafür einfach das Formular auf der Rückseite dieses Infoblattes.
Wichtig: Bitte weisen Sie Ihre Mutterschutzzeiten in geeigneter Form nach, z. B. mit einem Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung.
„Riester“-berechtigt? Dann sichern Sie sich die volle Förderung für 2012
Sie möchten auch 2012 die volle Riester-Förderung für Ihre Altersvorsorge erhalten? Dann kann es notwendig sein, Ihren EZVKPlus-Beitrag neu zu berechnen, denn dieser muss 2012 mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2011 betragen.
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Nutzen Sie dafür einfach unseren Beitragsrechner. Dort brauchen Sie nur Ihr sozialversicherungspflichtiges Vorjahresentgelt und die Zahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder anzugeben. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Formularfelder für Kinder, die bis 2007 und ab 2008 geboren sind. Alles weitere erledigt der Rechner für Sie automatisch.
Wichtig: Falls Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge an uns abführt, informieren Sie ihn bitte unbedingt über die gewünschte Beitragsänderung. Für Ihre Förderung zählen nur die Beiträge, die tatsächlich bei uns eingehen.
Sie können das Berechnungsformular mit den neu berechneten Daten gleichzeitig als Änderungsformular für Ihre Beitragszahlung nutzen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular einfach aus und senden Sie es mit Ihrer und der Unterschrift Ihres Arbeitgebers an uns zurück. Alternativ können Sie auch dieses Formular zur Beitragsanpassung ausfüllen und bei Ihrer Personalstelle abgeben.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Errechnung des günstigsten Beitrags für Sie. Rufen Sie uns an! Unter der Telefonnummer 06151 3301-199 stehen wir Ihnen für alle Fragen zur freiwilligen Versicherung zur Verfügung.

